Das Formular des belgischen Innenministeriums für die Überquerung der Grenzen steht nun unter folgendem Link zur Verfügung:
Auf diesem Dokument kann angegeben werden, dass man aus einer Grenzregion kommt und daher die Ausnahmeregelung greift (entsprechendes Feld ankreuzen). Es entspricht einer eidesstattlichen Erklärung. Das Formular muss nur einmalig ausgefüllt werden.
Mit diesem Dokument dürfen Menschen aus der Grenzregion die Grenze ohne Einschränkung überqueren für alle Tätigkeiten, die auch in Belgien erlaubt sind.
Die Regelung gilt vom 27. Januar bis zum 1. März.