Außenplätze nur mit Hallenschuhen betreten

Die Außenplätze dürfen vom 18.04 bis zum 22.04 nur mit Hallenschuhen (ohne Profil) betreten werden. Anderes Schuhwerk ist in diesem Zeitraum nicht gestattet. Die Plätze sind noch jung und anfällig, wodurch Außenschuhe diese gleich zu Beginn schon ramponieren würden.

Der Verwaltungsrat