Am Montag, den 27. Juli 2020, hat der nationale Sicherheitsrat neue Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen. Folgende Maßnahmen betreffen den Spielbetrieb und das Vereinsleben:
- Das Tragen des Mundschutzes im Clubheim ist Pflicht.
- Einzige Ausnahme: Personen die am Tisch sitzen, müssen den Mundschutz nicht tragen
- Das Tragen des Mundschutzes ist auf dem Vereinsgelände Pflicht und ein Abstand von 1,5m zwischen Personen muss eingehalten werden.
- Einzige Ausnahme: Spieler, die ein Match bestreiten oder trainieren, müssen den Mundschutz nicht tragen
- Alle Personen die ein Restaurant oder das Clubheim betreten, werden gebeten sich auf einer Liste einzutragen. Diese Daten werden max. 14 Tag aufbewahrt.
- Zuschauer sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Nicht mehr als 100 Zuschauer
- Der Abstand von 1,5m zu anderen Personen muss eingehalten werden. Die Ausnahme sind Personen aus der gleichen „Blase“. Die Blase wurde von 15 auf 5 Personen runtergeschraubt.
- Für die Umkleideräume gilt folgendes:
- Pro Umkleideraum max. 4 Pers.
- Bei den Duschen max. 2 Pers. gleichzeitig.
- Bei den Damen nur die Einzeldusche, da sonst die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Bei Änderungen oder Präzisierungen halten wir euch auf dem Laufenden.